Qualitätssicherung

Fachverband für Gestaltende Psychotherapie und Kunsttherapie GPK
GPK-Sektion: Intermediale Kunsttherapie

 

Anerkennung

für Esther Meier

als "Kunsttherapeutin GPK"
(Titel verliehen per Juli 2000)

 

Folgende Aufnahmekriterien wurden dafür erfüllt:

bulletAnerkennung als ordentliches Mitglied GPK
bulletAbschluss einer GPK-anerkannten intermedialen kunsttherapeutischen Ausbildung
bulletPraktische Berufserfahrung (inklusive Praktika):
bulletbei Anstellung: 2 Jahre 100% (entsprechend länger bei Teilzeit)
bulletbei selbständiger Tätigkeit: 2'000 Stunden Therapie
bulletfachbezogene Supervision: 20 Stunden nach Ausbildungsabschluss
bulletNachweis eigener künstlerischer Auseinandersetzung

 

Massnahmen zur Qualitätssicherung:

Sektionsmitglieder verpflichten sich die ethischen Richtlinien des GPK, sowie folgenden Bedingungen einzuhalten (der Nachweis ist zu erbringen):

bulletpraktische Tätigkeit von mindestens 30 %
bulletberufsbezogene Weiterbildung und Supervision mindestens 20 Stunden/Jahr
bulleteigene künstlerische Auseinandersetzung

(wird alle zwei Jahre überprüft)