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Fachverband für Gestaltende
Psychotherapie und Kunsttherapie GPK
GPK-Sektion: Intermediale Kunsttherapie
Anerkennung
für Esther Meier
als "Kunsttherapeutin GPK"
(Titel verliehen per Juli 2000)
Folgende Aufnahmekriterien wurden dafür erfüllt:
 | Anerkennung als ordentliches Mitglied GPK |
 | Abschluss einer GPK-anerkannten intermedialen kunsttherapeutischen
Ausbildung |
 | Praktische Berufserfahrung (inklusive Praktika):
 | bei Anstellung: 2 Jahre 100% (entsprechend länger bei
Teilzeit) |
 | bei selbständiger Tätigkeit: 2'000 Stunden Therapie |
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 | fachbezogene Supervision: 20 Stunden nach Ausbildungsabschluss |
 | Nachweis eigener künstlerischer Auseinandersetzung |
Massnahmen zur Qualitätssicherung:
Sektionsmitglieder verpflichten sich die ethischen Richtlinien des GPK,
sowie folgenden Bedingungen einzuhalten (der Nachweis ist zu erbringen):
 | praktische Tätigkeit von mindestens 30 % |
 | berufsbezogene Weiterbildung und Supervision mindestens 20
Stunden/Jahr |
 | eigene künstlerische Auseinandersetzung |
(wird alle zwei Jahre
überprüft)
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