Qualitätssicherung

Fachverband für Gestaltende Psychotherapie und Kunsttherapie GPK
GPK-Sektion: Intermediale Kunsttherapie

Anerkennung

für Esther Meier

als «Kunsttherapeutin GPK»
(Titel verliehen per Juli 2000)

Folgende Aufnahmekriterien wurden dafür erfüllt:

  • Anerkennung als ordentliches Mitglied GPK
  • Abschluss einer GPK-anerkannten intermedialen kunsttherapeutischen Ausbildung
  • Praktische Berufserfahrung (inklusive Praktika):
    • bei Anstellung: 2 Jahre 100% (entsprechend länger bei Teilzeit)
    • bei selbständiger Tätigkeit: 2’000 Stunden Therapie
  • fachbezogene Supervision: 20 Stunden nach Ausbildungsabschluss
  • Nachweis eigener künstlerischer Auseinandersetzung

Massnahmen zur Qualitätssicherung:

Sektionsmitglieder verpflichten sich die ethischen Richtlinien des GPK, sowie folgenden Bedingungen einzuhalten (der Nachweis ist zu erbringen):

  • praktische Tätigkeit von mindestens 30 %
  • berufsbezogene Weiterbildung und Supervision mindestens 20 Stunden/Jahr
  • eigene künstlerische Auseinandersetzung

(wird alle zwei Jahre überprüft)