Fachverband für Gestaltende Psychotherapie und Kunsttherapie GPK
GPK-Sektion: Intermediale Kunsttherapie
Anerkennung
für Esther Meier
als «Kunsttherapeutin GPK»
(Titel verliehen per Juli 2000)
Folgende Aufnahmekriterien wurden dafür erfüllt:
- Anerkennung als ordentliches Mitglied GPK
- Abschluss einer GPK-anerkannten intermedialen kunsttherapeutischen Ausbildung
- Praktische Berufserfahrung (inklusive Praktika):
- bei Anstellung: 2 Jahre 100% (entsprechend länger bei Teilzeit)
- bei selbständiger Tätigkeit: 2’000 Stunden Therapie
- fachbezogene Supervision: 20 Stunden nach Ausbildungsabschluss
- Nachweis eigener künstlerischer Auseinandersetzung
Massnahmen zur Qualitätssicherung:
Sektionsmitglieder verpflichten sich die ethischen Richtlinien des GPK, sowie folgenden Bedingungen einzuhalten (der Nachweis ist zu erbringen):
- praktische Tätigkeit von mindestens 30 %
- berufsbezogene Weiterbildung und Supervision mindestens 20 Stunden/Jahr
- eigene künstlerische Auseinandersetzung
(wird alle zwei Jahre überprüft)